Vorentwurf 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in der Sitzung am 10.04.2025 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage-Schönfließ“ der Stadt Lebus beschlossen (Beschluss-Nr. 15-04/2025). Die mit dem Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage auf benachteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 42,4 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Dieser erstreckt sich in der Gemarkung Schönfließ, Flur 1 auf die Flurstücke 60, 61, 62 und 63 sowie in der Gemarkung Lebus, Flur 14 auf die Flurstücke 14 (tlw.), 93 und 94.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
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