vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)" der Stadt Finsterwalde
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Stadt FinsterwaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in der Sitzung am 27.11.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung vom August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 49,8 ha. Er umfasst das Flurstück 139, Flur 54, im Süden der Gemarkung Finsterwalde und wird begrenzt im Norden und Osten: durch ein Waldgebiet Richtung Landesstraße L 63 | im Süden: durch Gehölzflächen Richtung Kleinen und Großen Woobergsee | im Westen: durch ein Waldgebiet
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer stillgelegten Abbaufläche.
Stadtverwaltung Finsterwalde
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
Susan Schüler
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531 783 900