vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)" der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat am 27.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde / Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. Der überarbeitete 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung Mai 2026 wird daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht.

Der Planungsraum befindet sich im Süden der Gemarkung Finsterwalde - im Grenzbereich der Gemarkungen Finsterwalde und Grünewalde (Lauchhammer) - innerhalb einer ehemaligen Bergbaufolgelandschaft. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 139 sowie Teilflächen des Flurstücks 142 der Flur 54 in der Gemarkung Finsterwalde mit einer Gesamtgröße von ca. 50,1 ha.

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Ute Herrmann, SB Stadtplanung

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel.: 03531 783 930

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat am 27.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde / Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. Der überarbeitete 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung Mai 2026 wird daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht.

Der Planungsraum befindet sich im Süden der Gemarkung Finsterwalde - im Grenzbereich der Gemarkungen Finsterwalde und Grünewalde (Lauchhammer) - innerhalb einer ehemaligen Bergbaufolgelandschaft. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 139 sowie Teilflächen des Flurstücks 142 der Flur 54 in der Gemarkung Finsterwalde mit einer Gesamtgröße von ca. 50,1 ha.

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Ute Herrmann, SB Stadtplanung

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel.: 03531 783 930

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