vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)" der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in der Sitzung am 27.11.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung vom August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 49,8 ha. Er umfasst das Flurstück 139, Flur 54, im Süden der Gemarkung Finsterwalde und wird begrenzt im Norden und Osten: durch ein Waldgebiet Richtung Landesstraße L 63 | im Süden: durch Gehölzflächen Richtung Kleinen und Großen Woobergsee | im Westen: durch ein Waldgebiet

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer stillgelegten Abbaufläche.

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Susan Schüler

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