2. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortslage Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 47 Tage –durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 (Vorlage Nr. 0033/26) die Aufstellung der 2. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortslage Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Planungsziel ist die Erweiterung der seit 21.05.1998 rechtskräftigen Klarstellungs- und Abrundungssatzung um Außenbereichsflächen zur Ergänzung des vorhandenen Siedlungskörpers der Ortslage Hohengüstow.
Es werden zwei Ergänzungsflächen in den Klarstellungsbereich der Satzung aufgenommen. Für die Ergänzungsfläche Nr. 1, im Südosten der Gemarkung Hohengüstow, ist künftig der Bau einer Kindertagesstätte angedacht. Auf der Ergänzungsfläche Nr. 2, im Südwesten der Gemarkung Hohengüstow, befindet sich die Feuerwehrwache (Bestandsgebäude), für die eine eventuelle künftige Erweiterung angedacht ist. Es liegen derzeit keine konkreten Planungen vor.
Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 0,85 ha und umfasst die Flurstücke 70, 71, 72 und 77 der Flur 6 sowie teilweise die Flurstücke 30 und 31/8 der Flur 2 (Ergänzungsfläche Nr. 1) und die Flurstücke 43/3, 43/4, 43/6 und teilweise das Flurstück 67 der Flur 2 (Ergänzungsfläche Nr. 2) in der Gemarkung Hohengüstow.
Im Verfahren nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden.
Daher hat die Gemeindevertretung Uckerfelde in der Sitzung am 09.06.2026 ebenfalls den Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortslage Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0035/26).
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortslage Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde mit der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 13.08.2026 im Amt Gramzow, Bau- und Ordnungsamt (Bauamt im Gebäude 2), Poststraße 25, 17291 Gramzow eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen digital auf dieser Internetseite unter dem Reiter "Verwaltung & Politik" - "Bekanntmachungen" einzusehen bzw. hier im Planungsportal DiPlanung Brandenburg.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können neben dem Planungsportal DiPlanung Brandenburg sowohl digital als auch postalisch eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben können.
Bitte richten Sie die Stellungnahmen an:
Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)
Bau- und Ordnungsamt
Poststraße 25
17291 Gramzow
039861 600 33
bzw.
Frau Vehmeier (zuständige Planerin)
BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH
Gerstenstr. 9
17034 Neubrandenburg
vehmeier@baukonzept-nb.de
0395 42559 23.
Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)
Bau- und Ordnungsamt
Poststraße 25
17291 Gramzow
039861 600 33
Frau Vehmeier (zuständige Planerin)
BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH
Gerstenstr. 9
17034 Neubrandenburg
vehmeier@baukonzept-nb.de
0395 42559 23