14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 10 Tage –durchführende Organisation
Stadt LuckauDie Stadt Luckau möchte die Voraussetzungen schaffen, um bislang noch nicht bebaute Flächen des Industriegebiets Alteno der Entwicklung eines Rechenzentrums zuzuführen. Ein Vorhabenträger beabsichtigt zu dem Zweck die Inanspruchnahme bislang noch unbebauter Teilflächen, die in den Bebauungsplänen Nr. 01 „Industriegebiet Alteno“ und Nr. 01a „Industriegebiet Alteno“ als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt sind. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme bislang unbeplanter Flächen in einem Umfang von ca. 1,5 ha erforderlich. Dafür wird der Bebauungplan Nr. 04.1.02 „Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 01 Industriegebiet Luckau“ erarbeitet. Im Parallelverfahren ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, Die bislang als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Änderungsbereich soll künftig eine gewerbliche Baufläche darstellen.
Stadt Luckau
-Stadtplanungsamt-
Am Markt 34
15926 Luckau
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