4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ der Gemeinde Röderland

Röderland

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 47 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Röderland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf zur seinerzeit noch 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Da zwischenzeitlich eine erfolgreiche Abstimmung für ein anderes ruhendes FNP-Änderungsverfahrens hergestellt werden konnte, dessen Feststellungsbeschluss vor dem gegenständlichen Verfahren erfolgen wird, wird das Verfahren zur Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage OT Wainsdorf als 4. Änderung des Flächennutzungsplans fortgeführt. Die Lage und Abgrenzung des ca. 29,7 ha großen Änderungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich „Die Baumstücken“ westlich der Ortslage Wainsdorf und wird südlich und westlich durch die L 59, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie östlich durch einen Wald begrenzt.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 3 BauNVO, um die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage und die dazugehörige Errichtung von Solarmodulen vorzubereiten.

Gemeinde Röderland - Herr Ach - 03533 4838 13

Plan und Recht - Herr Arndt - 030 44024 555

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