„15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ - Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Forst (Lausitz) - Baršć

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 14 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Forst

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10.10.2025 den Beschluss zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes „Neubau einer 1,5-zügigen Grund-schule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkungen Forst (Lausitz)“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0135/2025). Planungsziel ist die Entwicklung eines Schul- und Hortstandortes in der Ortslage Keune der Stadt Forst (Lausitz).

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Größe von ca. 2,5 ha und die Flurstücke 778/5, 778/14 und einen Teilbereich des Flurstücks 1306 der Flur 33 in der Gemarkung Forst (Lausitz).

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht mit den dazugehörigen Anlagen, dem Artenschutzbeitrag und dem schalltechnischen Gutachten, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 03.11.2025 bis einschließlich 14.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/ Planungsbekanntmachungen https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für förmliche Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag                                      von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag                                                        von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes, des Artenschutzbeitrages sowie als Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Kerninhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt:

[1] Gewässerverband Spree-Neiße vom 28.02.2025
[2] Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 26.02.2025
[3] Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 10.03.2025
[4] Landesamt für Umwelt vom 27.03.2025
[5] Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 16.04.2025
[6] Landkreis Spree-Neiße vom Brandenburg mbH & Co 01.04.2025
[7] NBB Netzgesellschaft Berlin-. KG vom 05.03.2025

Auf Grundlage der Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung (entsprechend oben) gekennzeichnet.

Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt
Informationen: Umweltbericht, Bestandsplan mit Bestandsaufnahme der Biotoptypen, Artenschutzbeitrag mit Anlage 1 Relevanzprüfung,
Stellungnahmen: Wald im Sinne des § 2 LWaldG [5], Arten- und Biotopschutz [6], Biotoptypenerfassung [6], Pflanzqualität / Saatgut [6],

Fläche und Boden
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Altlastverdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen [6]

Wasser
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Wasserschutzgebiet [6, 7], Trinkwasserschutz [7], Oberflächenwasser [1], Versickerung [6]

Klima und Luft
Informationen: Umweltbericht
Stellungnahmen: keine

Landschaft und Landschaftsbild sowie Erholung
Informationen: Umweltbericht, Bestandsplan mit Bestandsaufnahme der Biotoptypen
Stellungnahmen: Landschaftsschutzgebiet [6]

Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
Informationen: Umweltbericht, Schalltechnisches Gutachten
Stellungnahmen: Altlastverdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen [6], Immisionsschutz [4]

Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Denkmalschutz / Archäologie [3, 6], Bodendenkmal in Bearbeitung [6]

für umweltbelange zuständige Institutionen ohne Hinweise: [2]

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information:

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkungen Forst (Lausitz)“ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „15. Änderungs-verfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin
Frau Sandra Drechsel
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-402
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: s.drechsel@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10.10.2025 den Beschluss zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes „Neubau einer 1,5-zügigen Grund-schule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkungen Forst (Lausitz)“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0135/2025). Planungsziel ist die Entwicklung eines Schul- und Hortstandortes in der Ortslage Keune der Stadt Forst (Lausitz).

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Größe von ca. 2,5 ha und die Flurstücke 778/5, 778/14 und einen Teilbereich des Flurstücks 1306 der Flur 33 in der Gemarkung Forst (Lausitz).

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht mit den dazugehörigen Anlagen, dem Artenschutzbeitrag und dem schalltechnischen Gutachten, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 03.11.2025 bis einschließlich 14.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/ Planungsbekanntmachungen https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für förmliche Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag                                      von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag                                                        von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes, des Artenschutzbeitrages sowie als Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Kerninhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt:

[1] Gewässerverband Spree-Neiße vom 28.02.2025
[2] Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 26.02.2025
[3] Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 10.03.2025
[4] Landesamt für Umwelt vom 27.03.2025
[5] Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 16.04.2025
[6] Landkreis Spree-Neiße vom Brandenburg mbH & Co 01.04.2025
[7] NBB Netzgesellschaft Berlin-. KG vom 05.03.2025

Auf Grundlage der Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung (entsprechend oben) gekennzeichnet.

Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt
Informationen: Umweltbericht, Bestandsplan mit Bestandsaufnahme der Biotoptypen, Artenschutzbeitrag mit Anlage 1 Relevanzprüfung,
Stellungnahmen: Wald im Sinne des § 2 LWaldG [5], Arten- und Biotopschutz [6], Biotoptypenerfassung [6], Pflanzqualität / Saatgut [6],

Fläche und Boden
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Altlastverdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen [6]

Wasser
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Wasserschutzgebiet [6, 7], Trinkwasserschutz [7], Oberflächenwasser [1], Versickerung [6]

Klima und Luft
Informationen: Umweltbericht
Stellungnahmen: keine

Landschaft und Landschaftsbild sowie Erholung
Informationen: Umweltbericht, Bestandsplan mit Bestandsaufnahme der Biotoptypen
Stellungnahmen: Landschaftsschutzgebiet [6]

Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
Informationen: Umweltbericht, Schalltechnisches Gutachten
Stellungnahmen: Altlastverdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen [6], Immisionsschutz [4]

Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen: Umweltbericht,
Stellungnahmen: Denkmalschutz / Archäologie [3, 6], Bodendenkmal in Bearbeitung [6]

für umweltbelange zuständige Institutionen ohne Hinweise: [2]

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information:

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkungen Forst (Lausitz)“ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „15. Änderungs-verfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin
Frau Sandra Drechsel
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-402
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: s.drechsel@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218

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