6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich "Freizeitanlage südlich der Bahnhofstraße in Nieder Neuendorf"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt HennigsdorfGemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung von 04.05.2021 soll auf der Fläche südlich der Sportanlage in Nieder Neuendorf eine Freizeitanlage für Jugendliche errichtet werden, um die sportlichen Aktivitäten und die aktive Freizeitgestaltung der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet zu fördern. Außerdem sollen, wenn möglich, auch noch einige Erholungsgärten geschaffen werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist gemäß § 2 BauGB die Schaffung von Planungsrecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Feststellungsbeschluss der 6. Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. 48 „Freizeitanlage südlich der Bahnhofstraße in Nieder Neuendorf“, (Entwurf Stand 06/2023, wurde am 27.02.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Da nach Feststellungsbeschluss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Umweltbericht ergänzt werden musste, ist eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde bestimmt, dass Änderungen und Ergänzungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen möglich sind.
Andrea Harupa aharupa@hennigsdorf.de Tel.: 03302 877-217