Bebauungsplan Nr. 04.1.02 "Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 01 Industriegebiet Alteno"

Luckau

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 10 Tage   –

durchführende Organisation

Stadt Luckau

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Erweiterung des bestehenden Industriegebiets nach Osten auf dem Flurstück 44/1 der Flur 1 in der Gemarkung Alteno. Zudem sollen Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 01 „Industriegebiet Alteno“ auf dem Flurstück 192 der Flur 1 in der Gemarkung Alteno in den Geltungsbereich einbezogen werden, auf denen bislang Pflanzflächen bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt sind. Die Stadt Luckau hat das Planungsziel, ein mit dem bereits festgesetzten Industriegebiet zusammenhängendes, einheitliches Baufeld zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen die festgesetzten Pflanzflächen bzw. nicht überbaubaren Grundstücksflächen einbezogen werden. Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.

Stadt Luckau
-Stadtplanungsamt-
Am Markt 34
15926 Luckau

E-Mail: stadtplanung@luckau.de
Tel.: 03544 594-169

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Erweiterung des bestehenden Industriegebiets nach Osten auf dem Flurstück 44/1 der Flur 1 in der Gemarkung Alteno. Zudem sollen Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 01 „Industriegebiet Alteno“ auf dem Flurstück 192 der Flur 1 in der Gemarkung Alteno in den Geltungsbereich einbezogen werden, auf denen bislang Pflanzflächen bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt sind. Die Stadt Luckau hat das Planungsziel, ein mit dem bereits festgesetzten Industriegebiet zusammenhängendes, einheitliches Baufeld zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen die festgesetzten Pflanzflächen bzw. nicht überbaubaren Grundstücksflächen einbezogen werden. Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.

Stadt Luckau
-Stadtplanungsamt-
Am Markt 34
15926 Luckau

E-Mail: stadtplanung@luckau.de
Tel.: 03544 594-169

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