79. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. H 9 "REWE-Markt Beeskow" der Stadt Beeskow

Beeskow

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 47 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beeskow

In der 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine bestehende Sonderbaufläche erweitert. Im Gegenzug werden angrenzende Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Grünflächen verkleinert. Die Änderung führt zu keiner maßgeblichen Veränderung in der Gewichtung der Flächen für die Gesamtstadt. Die Grundzüge der Planung werden durch die vorgesehenen Änderungen auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht berührt. Da die im Bebauungsplan Nr. H9 zulässige Verkaufsfläche sich im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. H6 nicht erhöht wird, ist das Vorhaben nicht UVP-pflichtig gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“, südlich in ca. 500 m Entfernung und das FFH-Gebiet „Spree“, nördlich in ca. 1,7 km Entfernung. Es gibt somit keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b genannten Schutzgüter. Im Einzugsbereich des Änderungsgebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Störfallbetriebe. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich und die planerischen Inhalte des Bebauungsplans Nr. H9 „REWE-Markt Beeskow“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplans überdecken sich zum größten Teil. Bei der Erstellung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan H9 „REWE-Markt Beeskow“ berücksichtigt.

Frau Bartelt, Fachbereich I

In der 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine bestehende Sonderbaufläche erweitert. Im Gegenzug werden angrenzende Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Grünflächen verkleinert. Die Änderung führt zu keiner maßgeblichen Veränderung in der Gewichtung der Flächen für die Gesamtstadt. Die Grundzüge der Planung werden durch die vorgesehenen Änderungen auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht berührt. Da die im Bebauungsplan Nr. H9 zulässige Verkaufsfläche sich im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. H6 nicht erhöht wird, ist das Vorhaben nicht UVP-pflichtig gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“, südlich in ca. 500 m Entfernung und das FFH-Gebiet „Spree“, nördlich in ca. 1,7 km Entfernung. Es gibt somit keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b genannten Schutzgüter. Im Einzugsbereich des Änderungsgebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Störfallbetriebe. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich und die planerischen Inhalte des Bebauungsplans Nr. H9 „REWE-Markt Beeskow“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplans überdecken sich zum größten Teil. Bei der Erstellung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan H9 „REWE-Markt Beeskow“ berücksichtigt.

Frau Bartelt, Fachbereich I

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