Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Stadt Storkow (Mark)
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 7 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 den Entwurf samt Begründung (Fassung vom Oktober 2025) zur 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Storkow (Mark) gebilligt und diesen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet/ Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen (Beschluss Nr. BV/128/2025).
Ziel und Zweck der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Storkow ist es, durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen einen geschlossenen und einheitlichen Ortsrand zu schaffen (§ 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB). Mit der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Storkow sollen baurechtliche Voraussetzungen für eine ortsangepasste Eigenentwicklung geschaffen werden. Die Teilflächen stellen teils unbebaute Flächen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dar, welche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind. Die Änderungs- und Ergänzungssatzung hilft der Stadt ihre Entwicklungsziele bzw. -konzepte umzusetzen, indem neue Flächen in den Innenbereich aufgenommen werden und das zugeteilte Baurecht neue Nutzungen ermöglicht.
Dominik Braun (Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauleitplanung der Stadt Storkow (Mark))
Mail: braun@storkow.de
Tel.: 033678-68 413