Bebauungsplan "Solarpark Mechow Südwest"

Kyritz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kyritz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss-Vorlagen Nr. SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz Ausgabe 02/2024 vom 13.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzende Gutachten gebilligt. Auch die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Zwischenabwägung wurde gebilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der vorgesehene „Solarpark Mechow Südwest“ liegt in der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich östlich der B 5, nördlich der Ortslage Rehfeld, südwestlich von Mechow und südlich der Ortslage Demerthin (Gemeinde Gumtow). Er befindet sich nördlich des Königsfließes.

Ziel des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO, mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik), festgesetzt werden.

Stadt Kyritz

Amt für Stadtentwicklung und Bauen 

SG Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung 

Herr Jens Eggert 

Tel.: 033971 85 268

E-mail: bauamt@kyritz.de 

Marktplatz 1

16866 Kyritz 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss-Vorlagen Nr. SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz Ausgabe 02/2024 vom 13.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzende Gutachten gebilligt. Auch die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Zwischenabwägung wurde gebilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der vorgesehene „Solarpark Mechow Südwest“ liegt in der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich östlich der B 5, nördlich der Ortslage Rehfeld, südwestlich von Mechow und südlich der Ortslage Demerthin (Gemeinde Gumtow). Er befindet sich nördlich des Königsfließes.

Ziel des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO, mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik), festgesetzt werden.

Stadt Kyritz

Amt für Stadtentwicklung und Bauen 

SG Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung 

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E-mail: bauamt@kyritz.de 

Marktplatz 1

16866 Kyritz 

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