21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Spremberg

Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt, den Einzelhandelsstandort in der Dresdener Straße auf eine Freifläche an der Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg zu verlegen. Bei dem neuen Standort handelt es sich um eine Rückbaufläche von drei ehemaligen Geschosswohngebäuden.

Der zu beplanende Bereich wurde im beschlossenen „Einzelhandelskonzept für die Stadt Spremberg 2016“ als potenzieller Nahversorgungsstandort „Kochsdorfer Weg“ benannt, der als „Ergänzungsstandort für mögliche Verlagerungen entwickelt werden“ soll (G/VI/16/0297 vom 02.11.2016).

Das nunmehr geplante Einzelhandelsvorhaben soll den aktuellen und künftigen Ansprüchen entsprechen, die eine Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² für einen Lebensmittelmarkt (Discounter) und 100 m² für einen Lebensmittelfachmarkt (Bäckerei) erfordern. Da das Gebiet im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) liegt, ist das Vorhaben aufgrund der Großflächigkeit und der Gebietsprägung (Allgemeines Wohngebiet) nicht zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m² sind nach §11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Kerngebieten und in den für sie vorgesehenen Sondergebieten zulässig.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 soll dafür die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden. Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ (SO) im Sinne des § 11 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO.

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (FNP). Die dafür erforderliche 21. FNP-Änderung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsverfahren des FNP soll eine Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt damit eine parallele Anpassung des FNP an die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Stadt Spremberg/Grodk:
Fachbereich Planen und Bauen, SG Stadtplanung
Frau Wolf
Tel. 03563/340-580; c.wolf@stadt-spremberg.de
Frau Schiller
Tel. 03563/340-581; m.schiller@stadt-spremberg.de

mks Architekten-Ingenieure GmbH:
Herr Bernhardt
Tel. 03563/347-202; b.bernhardt@mks-ai.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: