21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt SprembergEin privater Vorhabenträger beabsichtigt, den Einzelhandelsstandort in der Dresdener Straße auf eine Freifläche an der Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg zu verlegen. Bei dem neuen Standort handelt es sich um eine Rückbaufläche von drei ehemaligen Geschosswohngebäuden.
Der zu beplanende Bereich wurde im beschlossenen „Einzelhandelskonzept für die Stadt Spremberg 2016“ als potenzieller Nahversorgungsstandort „Kochsdorfer Weg“ benannt, der als „Ergänzungsstandort für mögliche Verlagerungen entwickelt werden“ soll (G/VI/16/0297 vom 02.11.2016).
Das nunmehr geplante Einzelhandelsvorhaben soll den aktuellen und künftigen Ansprüchen entsprechen, die eine Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² für einen Lebensmittelmarkt (Discounter) und 100 m² für einen Lebensmittelfachmarkt (Bäckerei) erfordern. Da das Gebiet im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) liegt, ist das Vorhaben aufgrund der Großflächigkeit und der Gebietsprägung (Allgemeines Wohngebiet) nicht zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m² sind nach §11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Kerngebieten und in den für sie vorgesehenen Sondergebieten zulässig.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 soll dafür die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden. Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ (SO) im Sinne des § 11 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO.
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (FNP). Die dafür erforderliche 21. FNP-Änderung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsverfahren des FNP soll eine Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt damit eine parallele Anpassung des FNP an die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
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