21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 11 Tage –durchführende Organisation
Stadt SprembergEin privater Vorhabenträger beabsichtigt, den Einzelhandelsstandort in der Dresdener Straße auf eine Freifläche an der Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg zu verlegen. Bei dem neuen Standort handelt es sich um eine Rückbaufläche von drei ehemaligen Geschosswohngebäuden.
Der zu beplanende Bereich wurde im beschlossenen „Einzelhandelskonzept für die Stadt Spremberg 2016“ als potenzieller Nahversorgungsstandort „Kochsdorfer Weg“ benannt, der als „Ergänzungsstandort für mögliche Verlagerungen entwickelt werden“ soll (G/VI/16/0297 vom 02.11.2016).
Das nunmehr vorgesehene Einzelhandelsvorhaben soll den aktuellen und künftigen Ansprüchen entsprechen, und einen Lebensmitteldiscounter mit einem Backshop mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m² beinhalten. Da das Gebiet im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) liegt, ist das Vorhaben aufgrund der Großflächigkeit und der Gebietsprägung (Allgemeines Wohngebiet) nicht zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m² sind nur in Kerngebieten nach § 7 BauNVO und in sonstigen Sondergebieten nach § 11 BauNVO zulässig.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 soll dafür die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden. Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Lebensmitteldiscounter“ (SO) im Sinne des § 11 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO.
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (FNP). Die dafür erforderliche 21. FNP-Änderung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsverfahren des FNP soll eine Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt damit eine parallele Anpassung des FNP an die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
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