Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Anlage "Solarpark Birkholz" im Ortsteil Birkholz
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 42 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.10.2026 mit der Vorlagen-Nr. B-0669/2026 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz (Solarpark Birkholz)“gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich über den Entwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz zu informieren.
Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Bebauungsplans, inklusive des aktuellen Abwäge-Protokolls, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand 29.09.2026), dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Stand 20.02.2026), der Begründung (Stand 09/2026), dem Umweltbericht (Stand 09/2026), dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Stand 02/2026) und dem Maßnahmenkonzept (Stand 09/2025) gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Internet gemäß §3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.
Achtung: Das ehemalige Flurstück 86 heißt jetzt 329 (Es fand eine Ausparzellierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans statt. Beide Bezeichnungen in den Unterlagen beziehen sich auf die exakt gleiche Fläche.)
Auslage der Unterlagen:
Zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ bereitgestellt.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de