Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Lieper Dreieck, südlich der Ortslage Liepe" der Stadt Dahme/Mark

Dahme/Mark

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

Institution

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung vom 12.09.2024 den Beschluss (STVV/063/2024) über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Lieper Dreieck, südlich der Ortslage Liepe“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 25 ha große landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Ortschaft Liepe (Stadt Dahme/Mark, Ortsteil Wahlsdorf) und östlich des Ortsteils Heinsdorf-Niebendorf. Die Abgrenzung erfolgt entlang der Flurstücksgrenzen der Flurstücke 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 182, der Flur 1 der Gemarkung Liepe.

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Photovoltaik und Batteriespeicher“. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Dahme/Mark ist dies nicht entwickelbar. Es erfolgt eine Änderung des FNPs, inkl. Landschaftsplan, im Bereich des B-Planes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit der Beschluss-Nr. STVV/063/2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Lieper Dreieck, südlich der Ortslage Liepe“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden für die Dauer von 30 Tagen im Zeitraum vom 23.09.2024 bis zum 25.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.

Amt Dahme/Mark,

Abt. Bauen und Liegenschaften, Bauamt

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

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