FNP Ä 02-2021 Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost

Nauen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebiets und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Entwicklung des Bebauungsplans als verbindlichem Bauleitplan aus dem Flächenplan als vorbereitenden Bauleitplan zu gewährleisten. Da-her beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen in ihrer öffentlichen Sitzung am 21. September 2021 den Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zu ändern (Be-schluss-Nr. 327/2021).

Frau Schmohl, Herr App

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