FNP Ä 02-2021 Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost
Nauen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Stadt NauenZur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebiets und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Entwicklung des Bebauungsplans als verbindlichem Bauleitplan aus dem Flächenplan als vorbereitenden Bauleitplan zu gewährleisten. Da-her beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen in ihrer öffentlichen Sitzung am 21. September 2021 den Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Solarpark Nauen-Ost“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zu ändern (Be-schluss-Nr. 327/2021).
Frau Schmohl, Herr App