Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Wallstücke" im Ortsteil Holzhausen

Kyritz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kyritz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat mit Beschluss Nr. B/SV/009/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke“ im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz in der Ausgabe 03/2023 öffentlich bekannt gemacht.

In ihrer Sitzung am 29.04.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz mit Beschluss Nr. B/SV/025/2026 die Zwischenabwägung gebilligt, in welcher die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft wurden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke", bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Gutachten, wurde ebenfalls gebilligt. Dazu wurde die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus drei Teilflächen. Sie umfassen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Dauerbrache) und Flächen mit Sonderkulturen (Weihnachtsbaumplantage) in einer Größe von ca. 25,03 ha. Er umfasst in der Teilfläche 1 die Flurstücke 92, 93, 95, 96, 98, 99, 101 (teilweise), 102 (teilweise) und 241 (teilweise); in der Teilfläche 2 die Flurstücke 117/1, 118 und 120 (teilweise) sowie in der Teilfläche 3 die Flurstücke 122 (teilweise) und 278 (teilweise) jeweils in der Flur 1 der Gemarkung Holzhausen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Stadt Kyritz

Marktplatz 1

16866 Kyritz

Amt für Stadtentwicklung und Bauen

Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung

Herr Eggert

033971 85268

bauamt@kyritz.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat mit Beschluss Nr. B/SV/009/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke“ im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz in der Ausgabe 03/2023 öffentlich bekannt gemacht.

In ihrer Sitzung am 29.04.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz mit Beschluss Nr. B/SV/025/2026 die Zwischenabwägung gebilligt, in welcher die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft wurden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke", bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Gutachten, wurde ebenfalls gebilligt. Dazu wurde die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus drei Teilflächen. Sie umfassen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Dauerbrache) und Flächen mit Sonderkulturen (Weihnachtsbaumplantage) in einer Größe von ca. 25,03 ha. Er umfasst in der Teilfläche 1 die Flurstücke 92, 93, 95, 96, 98, 99, 101 (teilweise), 102 (teilweise) und 241 (teilweise); in der Teilfläche 2 die Flurstücke 117/1, 118 und 120 (teilweise) sowie in der Teilfläche 3 die Flurstücke 122 (teilweise) und 278 (teilweise) jeweils in der Flur 1 der Gemarkung Holzhausen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Wallstücke“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Stadt Kyritz

Marktplatz 1

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