Bebauungsplan "Solarpark Kyritz Süd"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss-Vorlagen Nr. B/SV/015/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kyritz Süd“ im zweistufigen Regelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz Ausgabe 02/2024 vom 13.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
In ihrer Sitzung am 29.04.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz mit Beschluss Nr. B/SV/026/2026 die Zwischenabwägung gebilligt, in welcher die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft wurden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Gutachten, wurde ebenfalls gebilligt. Dazu wurde die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der vorgesehene Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ umfasst eine Fläche von ca. 29,86 ha. Er umfasst die Flurstücke 7, 8, 9 (teilweise), 17 (teilweise), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ sollen mit der Festsetzung von Sondergebietsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
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