Bebauungsplan 01/23 "Gewerbegebiet Waltersdorf Nord"

Schönefeld

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 31.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/23 ʺGewerbegebiet Waltersdorf Nordʺ [BV017/2023] beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/23 ʺGewerbegebiet Waltersdorf Nordʺ befindet sich östlich der Bundesautobahn A 113, südlich der Bahntrasse der so genannten ʺSchienenanbindung Ostʺ im Ortsteil Waltersdorf und besteht aus den Flurstücken 437, 688, 717, 1074 sowie 829, 831, 833 838 und 839, jeweils teilweise der Flur 1, Gemarkung Waltersdorf. Er umfasst eine Fläche von fast 8,4 ha.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebietes zur Stärkung des wirtschaftlichen Handlungsschwerpunktes Waltersdorf. Aufgrund des veränderten Anschlusses des Betriebsgleises an die Hauptstrecke hat sich das Erfordernis zu einer Neuaufteilung der Gewerbeflächen ergeben, dass gleichzeitig die Handlungsgrundlage für die konzeptionelle Neuausrichtung der Betriebe bezgl. der Einhaltung umwelt- und klimapolitischer Ziele darstellt. Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan der gemeindepolitische Wille einer geordneten städtebaulichen Einbindung des Standortes in das Gesamt-Gewerbeentwicklungskonzept umgesetzt werden.

Der Bebauungsplan wird im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und §§ 10, 10a Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

SG Baurecht und Planung, Dezernat II der Gemeinde Schönefeld

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