Gesamtgemeindlicher Flächennutzungsplan für die Gemeinde Steinhöfel

Steinhöfel

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Amt Odervorland Briesen

Die Gemeinde Steinhöfel verfügt bislang nicht über einen gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplan. Bisher existierten für zehn der zwölf Ortsteile der Gemeinde Steinhöfel neun rechtswirksame Flächennutzungspläne (aus dem Jahr 2000; Gölsdorf und Schönfelde haben einen gemeinsamen FNP). Die Ortsteile Jänickendorf und Neuendorf im Sande verfügen derzeit über keine (wirksame) Flächennutzungsplanung. Auf Grund der teilweise fehlenden, zum anderen Teil veralteten Darstellungen besteht Anlass zur Entwicklung eines gesamtgemeindlichen Konzepts mit Entwicklungsperspektive für die Gemeinde Steinhöfel. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dient diesem Planungsziel, indem die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird.

Amt Odervorland, Herr Trapp unter der Durchwahl 033607 897 62

Planungsbüro GP Planwerk GmbH, Frau Ehmke unter der Durchwahl 030 8093 277 25

Die Gemeinde Steinhöfel verfügt bislang nicht über einen gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplan. Bisher existierten für zehn der zwölf Ortsteile der Gemeinde Steinhöfel neun rechtswirksame Flächennutzungspläne (aus dem Jahr 2000; Gölsdorf und Schönfelde haben einen gemeinsamen FNP). Die Ortsteile Jänickendorf und Neuendorf im Sande verfügen derzeit über keine (wirksame) Flächennutzungsplanung. Auf Grund der teilweise fehlenden, zum anderen Teil veralteten Darstellungen besteht Anlass zur Entwicklung eines gesamtgemeindlichen Konzepts mit Entwicklungsperspektive für die Gemeinde Steinhöfel. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dient diesem Planungsziel, indem die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird.

Amt Odervorland, Herr Trapp unter der Durchwahl 033607 897 62

Planungsbüro GP Planwerk GmbH, Frau Ehmke unter der Durchwahl 030 8093 277 25

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