Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 76 Tage –durchführende Organisation
Stadt Königs WusterhausenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 11.05.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Geflügelschlachthof Niderlehme" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-145).
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Geflügelschlachthof" zur langfristigen bauplanungsrechtlichen Sicherung des Produktionsstandortes in Niederlehme .
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" erfolgt im Parallelverfahren zur "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Niederlehme 1“. Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" dederzeit ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.
Planungsbüro:
MIKAVI Planung GmbH
Herr Mirko Leddermann
E-Mail: leddermann@mikavi-planung.de
Telefon: 03968 2111791; 0170 2364906
Anschrift: Mühlenstraße 28, 17349 Schönbeck
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Frau Marschke
E-Mail:
Telefon: 03375-273 311
Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen