Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme"

Königs Wusterhausen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 76 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 11.05.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Geflügelschlachthof Niderlehme" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-145).

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Geflügelschlachthof" zur langfristigen bauplanungsrechtlichen Sicherung des Produktionsstandortes in Niederlehme .

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" erfolgt im Parallelverfahren zur "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Niederlehme 1“. Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" dederzeit ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Planungsbüro:

MIKAVI Planung GmbH

Herr Mirko Leddermann

E-Mail:  leddermann@mikavi-planung.de

Telefon: 03968 2111791;  0170 2364906

Anschrift: Mühlenstraße 28, 17349 Schönbeck

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

E-Mail: 

Telefon: 03375-273 311

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 11.05.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Geflügelschlachthof Niderlehme" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-145).

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Geflügelschlachthof" zur langfristigen bauplanungsrechtlichen Sicherung des Produktionsstandortes in Niederlehme .

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" erfolgt im Parallelverfahren zur "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Niederlehme 1“. Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" dederzeit ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

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MIKAVI Planung GmbH

Herr Mirko Leddermann

E-Mail:  leddermann@mikavi-planung.de

Telefon: 03968 2111791;  0170 2364906

Anschrift: Mühlenstraße 28, 17349 Schönbeck

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

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Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

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