Bebauungsplan GM 25-1 "Erweiterung Bär & Ollenroth / Mittenwalder Straße" - Beteiligung zum Vorentwurf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 10 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RangsdorfDie Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 02.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes GM 25-1 „Erweiterung Bär & Ollenroth / Mittenwalder Straße“ beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2026/412). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 15.06.2026 im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf (Nr. 19 / 24. Jahrgang) öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 10,3°ha großes Gebiet in der Gemeinde Rangsdorf, Ortsteil Groß Machnow, nördlich der Mittenwalder Straße.
Ziel des Bebauungsplanes ist der Umbau und die Erweiterung des Gewerbestandortes. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, da sich einige Flächen derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befinden.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dies erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet im DiPlan Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/gm25-1-vew) und auf der Website der Gemeinde Rangsdorf (www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen < Bürgerbeteiligungsverfahren) und Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf sowie eine Einwohnerversammlung.
Der Termin der Einwohnerversammlung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann schriftlich, in elektronischer Form (z.B. über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an bauleitplanung@gv‑rangsdorf.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bebauungsplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“), die mit ausliegt.
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de