Bebauungsplan Nr. 08/1/23 "Industrie- und Gewerbegebiet Kittlitz West"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr 08/1/23 "Industrie- und Gewerbegebiet Kittlitz West" der Stadt Lübbenau/Spreewald

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 15.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/1/23 „Industrie- und Gewerbegebiet Kittlitz-West“ gefasst. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03. Mai 2023 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht. In ihrer Sitzung vom 04.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein großflächiges, flexibel nutzbares Industrie- und Gewerbegebiet. Der angrenzende Grünbestand soll zum überwiegenden Teil gesichert werden. Die Planung ermöglicht den Ausbau des Industrie- und Gewerbesektors in optimaler Lage. Die Entwicklung leistet einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Lübbenau/Spreewald.

Der von der Planung betroffene Bereich umfasst eine Fläche von ca. 24,7 ha. Das Plangebiet liegt westlich der Autobahn A 13 und des Ortsteils Kittlitz sowie südwestlich der Stadt Lübbenau/Spreewald. Östlich der Autobahn A 13 und auf der Höhe des Plangebiets befindet sich der Lausitz-Industriepark Kittlitz/Lübbenau (ehemals Hauptwerkstätten Kittlitz). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Kittlitz:

Anteilig:

  • Flur 16, Flurstück 101; Fläche: 3.048 m²

Vollständig:

  • Flur 16, Flurstück 104; Fläche: 52.128 m²

  • Flur 16, Flurstück 105; Fläche: 23.738 m²

  • Flur 16, Flurstück 106; Fläche: 23.737 m²

  • Flur 16, Flurstück 107; Fläche: 26.249 m²

  • Flur 16, Flurstück 108; Fläche: 19.554 m²

  • Flur 16, Flurstück 109; Fläche: 4.674 m²

  • Flur 16, Flurstück 110; Fläche: 33.625 m²

  • Flur 16, Flurstück 111; Fläche: 60.504 m²

Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inkl. Umweltbericht haben den Stand Oktober 2024. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht, Biotoptypenplan und dem Ergebnis der faunistischen Erfassung für das Plangebiet werden im Zeitraum vom 09.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025, im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und unter dem Register Stadtentwicklung à Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar sein.

Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind vorzugsweise per Mail an planung@cesagroup.berlin zu richten. Weiterhin sind die Unterlagen auch über das Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes werden veröffentlicht:

  • Vorentwurf Bebauungsplan - Planzeichnung und textliche Festsetzung; Stand: Oktober 2024

  • Begründung zum Bebauungsplan inkl. Umweltbericht; Stand: Oktober 2024

  • Biotoptypenplan; Stand: Juli 2024

  • Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen; Stand: September 2024

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Berücksichtigung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit während der Zeiten:

  • Montag/Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00

  • Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00

im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de, um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Lübbenau/Spreewald, 13.12.2024

gez. Helmut Wenzel

Bürgermeister

Bekanntmachungstext (611.51 KB pdf)