Bebauungsplan Nr. 70/24 "Wohnen am Kieferngrund"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 31 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung StrausbergAnlass der Planung ist die Absicht des Eigentümers, auf der Fläche ein Wohnungsbauprojekt zu realisieren. Hierfür liegt bereits eine städtebaulicheKonzeptstudie vor. Das Plangebiet befindet sich momentan im Außenbereich nach § 35 BauGB. Um Baurecht für die Fläche zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.
Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von 10 Mehrfamilienhäusern vor. Die Gebäude sollen über 6 Vollgeschosse verfügen und ca. 200 Wohneinheiten schaffen. Das Konzept greift die im Süden angrenzende Bebauung auf und verschafft dieser einen Abschluss zur Landhausstraße hin. Des Weiteren wird durch die neue Bebauung eine städtebauliche Aufwertung des Stadteingangs realisiert.
Ansprechperson für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 70/24 "Wohnen am
Kieferngrund" ist Herr Julius Hollnagel.
Email: julius.hollnagel@stadt-strausberg.de
Tel: 03341-381331