KLM-BP-045-a "Schleusensiedlung"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeindeamt KleinmachnowDer Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ (Geltungsbereich siehe Anlage) ist nach der letzten öffentlichen Auslegung geändert worden. Der geänderte Entwurf wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame bauliche Weiterentwicklung der überwiegend denkmalgeschützten Wohnsiedlung „Machnower Schleuse 1-17“ geschaffen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht: Der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes informiert zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Menschen – insbesondere die menschliche Gesundheit –, Kultur, sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen diesen im Bestand innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Zudem wird prognostiziert, welche Auswirkungen die Planung auf die Schutzgüter bei Durchführung und Nichtdurchführung haben wird.
2. Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der (ersten) förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 07.12.2020 können folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen eingesehen werden:
· Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: Die Planung ist an Ziele und Grundsätze der Raumordnung entsprechend des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) angepasst. Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen.
· Brandenburgisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Immissionsschutz: Hinweise zum erstellten schalltechnischen Gutachten/Lärmschutz.
Wasserwirtschaft: Hinweise zum Teltowkanal und seine Einstufung als Gewässer I. Ordnung, Hinweis zum Schutz von Gewässerrandstreifen, Hinweise zur EU-Wasserrahmenrichtlinie.
· Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR): Hinweise zum Beeinflussungsbereich des Erdgasspeichers der Berliner Erdgasspeicher GmbH und zur Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht bei geplanten Bohrungen.
· Deutscher Wetterdienst: Hinweis zu amtlichen klimatologischen Gutachten für die Landes-, Raum- und Städteplanung, für die Umweltverträglichkeit.
· Bbg. Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologisches Landesmuseum (BLDAM):
Bodendenkmalpflege: Hinweis zum Erhalt und Schutz des Bodendenkmals Landesliste Nr. 30.547.
Bau- und Kunstdenkmalpflege: Hinweise zum Erhalt und Schutz der Baudenkmale Landesliste Nr. 09190240 (Schleusenanlage des Teltowkanals), Nr. 09190671 (Kanalsiedlung, Machnower Schleuse 1-12, 15, 16).
· Landesbetrieb Forst Brandenburg:
Untere Forstbehörde: Hinweise zur vorhandenen Waldfläche.
· Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: Hinweise zum laufenden Verfahren des beschlossenen Regionalplans Havelland-Fläming 3.0.
· Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Abt. Untere Wasserbehörde: Hinweise zum Teltowkanal und seine Einstufung als Gewässer I. Ordnung.
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweise zu Abfällen und zum Umgang mit ihnen.
- Abt. Untere Bodenschutzbehörde: Hinweise zum Schutzgut Boden und zur geplanten Bodenversiegelung.
- Abt. Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Fachdienst Kataster- und Vermessung: Hinweis zu Aufnahmepunkten.
- Fachdienst technische Bauaufsicht, Bereich Brandschutz: Hinweise zur Löschwasserversorgung und zu Anforderungen an die Verkehrswege.
- Fachdienst Öffentliches Recht / Kommunalaufsicht / Denkmalschutz, Bereich: Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweise zu Boden- und Baudenkmale und zum Schutz bisher unbekannter Bodendenkmale.
· WBV Nuthe-Nieplitz: Hinweise zum Schutz von Gewässerrandstreifen und Umgang mit Niederschlägen, Hinweise zu Wasserleitungen und Böschungen.
· Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG: Hinweise zum Schutz bestehender Leitungen.
· Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH: Hinweise zu Trink- und Schmutzwasserleitungen.
3. Gutachten:
Es können folgende Gutachten eingesehen werden, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erarbeitet wurden:
· Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand Oktober 2020),
· Faunistisches Gutachten (Stand Oktober 2020),
· Schalltechnische Untersuchungen (Stand September 2020 und Februar 2022),
· Umweltbericht (in der Begründung enthalten)
Zudem kann das folgende Gutachten eingesehen werden, das im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens berücksichtigt wurde:
· Schallschutznachweis für den Bebauungsplan KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ (Stand Mai 2024, redaktionell ergänzt Oktober 2025)
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zeit: Montag, 9. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 13. März 2026
Veröffentlichung: Auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow unter www.kleinmachnow.de > Umwelt & Planung > Ortsentwicklung > Bauleitplanung u. öffentliche Beteiligung. Bitte beachten Sie hierzu die à rechtlichen Hinweise.
Gleichzeitig sind die Unterlagen ab dem o. g. Zeitpunkt auch unter der Internetseite https://bb.beteiligung.diplanung.de des Landes Brandenburg einsehbar.
Öffentliche Auslegung: Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums im Rathaus Kleinmachnow zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung
unter Tel. 033203/877-2051: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr
Ort: Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie), Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften können an oben genannter Stelle während der Dienststunden eingesehen werden.
M. Wianke
Sachbearbeiter Stadtplanung/Bauordnung
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
Fachbereich Bauen/Wohnen
Tel.: +49 33203 877-2031 | Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: m.wianke@kleinmachnow.de
Gemeinde Kleinmachnow • Rathaus
Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow