Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde - Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfsberichts
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt LuckenwaldeDer kommunale Wärmeplan ist eine informelle Planung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz und bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern eine Orientierung für die Anpassung ihrer Heizungsanlagen. Darüber hinaus unterstützt die Wärmeplanung potenzielle Netzbetreiber dabei, anhand des Eignungsgrads von Wärmenetzgebieten Priorisierungen vorzunehmen und zu prüfen, ob ein Ausbau oder Neubau in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten angestrebt werden soll.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung umfasst den aktuellen Versorgungsstand, die ermittelten Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzmaßnahmen sowie erste Eignungsgebiete mit Zielszenarien.
Der Entwurf wird in der Zeit vom 03. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2025 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen im selbigen Zeitraum in der
Stadtverwaltung Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Markt 1 (Zugang über Breite Straße 54)
in 14943 Luckenwalde
zu folgenden Zeiten zur Einsicht bereit:
Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung in der Zeit vom 29.12.2025 bis zum 02.01.2026 geschlossen ist.
Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten:
(E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 264).
Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Fax: 03371/ 672 405
Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Luckenwalder Kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Kommunalen Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.
Stadt Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Bettina Niendorf
Markt 10
14943 Luckenwalde
03371 672 264
bauplanung@luckenwalde.de
Beteiligung an der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Luckenwalde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Luckenwalde. Der aktuellen Entwurf steht unten links auf dieser Seite "Planzeichnung herunterladen" oder unter "Planungsdokumente" zum Download bereit.
Ihre Stellungnahmen schicken Sie gerne bis zum 9. Januar 2026 an bauplanung@luckenwalde.de
WeiterlesenKommunale Wärmeplanung Luckenwalde - Anlage 3 zum Entwurfsbericht
Zur besseren Lesbarkeit wird die Anlage 3 zum Entwurfsbericht zusätzlich auch als separate Datei angeboten.