Bebauungsplan Nr. 53/2024 "Zapfholzweg III"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Stadt LuckenwaldeFrühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Stadt Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Ekkehard Buß
03371 672293
Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 53/2024 "Zapfholzweg III" und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 "Frankenfelder Berg" und weitere Bürgerversammlung am 3. September 2026
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplans Nr. 43/2026 „Zapfholzweg III“ und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/2005 „Frankenfelder Berg“ haben Bürgerinnen und Bürger weiteren Gesprächsbedarf signalisiert. Die Stadtverwaltung kommt dieser Bitte gerne nach. Daher laden wir gemeinsam mit dem Siedlerverein Bergsiedlung e.V. alle Interessierten zu einer weiteren Informationsveranstaltung zum laufenden Verfahren ein. Diese findet am
Donnerstag, 3. September 2026, um 19:00 Uhr
im Siedlerheim,
Ahornallee 22, 14943 Luckenwalde,
statt.
Dort besteht Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren und Fragen sowie Hinweise einzubringen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, nach der Informationsveranstaltung weitere Stellungnahmen abzugeben, erfolgt eine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe von Stellungnahmen bis einschließlich 13. September 2026.
Die Stadtverwaltung dankt dem Siedlerverein Bergsiedlung e. V. herzlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung
öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Luckenwalde