Bebauungsplan Nr. 65 "Wohnbebauung Nietwerder"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 58 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Wohnbebauung Nietwerder“ beschlossen (Beschluss Nr. 2025/24) parallel zur Änderung des FNP für den Teilbereich.
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet grenzt an den südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Nietwerder an und erstreckt sich hier westlich und östlich der Dorfstraße Richtung Radensleben.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung durchgeführt
Ulrike Aßmann
Tel.: 03391/ 355 174
E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin