Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum

Neuruppin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Die Sicherung des baukulturellen historischen Erbes unserer Stadt spielt eine große Rolle für die Identität der Neuruppiner:innen sowie des Einzelhandels und der Tourismuswirtschaft. Als örtliche Bauvorschrift dient die Gestaltungssatzung dem Schutz von städtebaulich- architektonisch besonders wertvollen Stadtgebieten. Das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst uneingeschränkten Erlebbarkeit der historischen Gebäude und Ensemble ist mit den zeitgemäßen Funktionsansprüchen und den Interessen der Hauseigentümer:innen in Übereinstimmung zu bringen.

Die 1. Gestaltungssatzung war 1993 rechtskräftig beschlossen worden (Drs.- Nr. 92/110). In der Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2008 erfolgte mit der Drs. Nr. 2006/17 2. Ergänzung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur dritten Fassung der Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum. Die Gestaltungssatzungen haben sich im Grundsatz bewährt.

Das Kerngebiet der Satzung ist das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin mit seiner klassizistischen und mittelalterlichen Bauweise. Darüber hinaus werden Straßenzüge der Vorstädte aus der Gründerzeit geschützt. Bislang konnte die Sicherung der historischen Altstadt durch die Sanierungssatzung inkl. der Sanierungsziele (Drs. Nr. 2007/50 2. Ergänzung, Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2017) und der Gestaltungssatzung erfolgen. Die bisher gültige Gestaltungssatzung konnte das Schutzziel wahren und hat sich als Instrument des Städtebaurechts bewiesen.

Wachsende Ansprüche, wie vermehrter Dachgeschossausbau, erhöhte Anforderung an Wohnraum, verbreitete technische Errungenschaften sowie Klima- und Wärmeschutz führen dazu, Festsetzungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Grundtenor zum sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz soll erhalten bleiben und der städtebauliche Denkmalschutz auch zukünftig ablesbar sein.

Martina Ribbe

Tel.: 03391/ 355 727

E-Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Durchführung der Beteiligung der betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO erfolgte am Dienstag, den 24.03.2026

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Sonstige Bekanntmachungen“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs der Gestaltungssatzung im Internet erfolgt im Zeitraum von Mittwoch, 25.03.2026 bis einschließlich Montag, 27.04.2026 eine öffentliche Auslegung:

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Die Sicherung des baukulturellen historischen Erbes unserer Stadt spielt eine große Rolle für die Identität der Neuruppiner:innen sowie des Einzelhandels und der Tourismuswirtschaft. Als örtliche Bauvorschrift dient die Gestaltungssatzung dem Schutz von städtebaulich- architektonisch besonders wertvollen Stadtgebieten. Das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst uneingeschränkten Erlebbarkeit der historischen Gebäude und Ensemble ist mit den zeitgemäßen Funktionsansprüchen und den Interessen der Hauseigentümer:innen in Übereinstimmung zu bringen.

Die 1. Gestaltungssatzung war 1993 rechtskräftig beschlossen worden (Drs.- Nr. 92/110). In der Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2008 erfolgte mit der Drs. Nr. 2006/17 2. Ergänzung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur dritten Fassung der Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum. Die Gestaltungssatzungen haben sich im Grundsatz bewährt.

Das Kerngebiet der Satzung ist das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin mit seiner klassizistischen und mittelalterlichen Bauweise. Darüber hinaus werden Straßenzüge der Vorstädte aus der Gründerzeit geschützt. Bislang konnte die Sicherung der historischen Altstadt durch die Sanierungssatzung inkl. der Sanierungsziele (Drs. Nr. 2007/50 2. Ergänzung, Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2017) und der Gestaltungssatzung erfolgen. Die bisher gültige Gestaltungssatzung konnte das Schutzziel wahren und hat sich als Instrument des Städtebaurechts bewiesen.

Wachsende Ansprüche, wie vermehrter Dachgeschossausbau, erhöhte Anforderung an Wohnraum, verbreitete technische Errungenschaften sowie Klima- und Wärmeschutz führen dazu, Festsetzungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Grundtenor zum sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz soll erhalten bleiben und der städtebauliche Denkmalschutz auch zukünftig ablesbar sein.

Martina Ribbe

Tel.: 03391/ 355 727

E-Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Durchführung der Beteiligung der betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO erfolgte am Dienstag, den 24.03.2026

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Sonstige Bekanntmachungen“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs der Gestaltungssatzung im Internet erfolgt im Zeitraum von Mittwoch, 25.03.2026 bis einschließlich Montag, 27.04.2026 eine öffentliche Auslegung:

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