Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 35 "PV-Freiflächenanlage an der A24" der Fontanestadt Neuruppin

Neuruppin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen abseits der Kulissen des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB darstellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dabei soll eine südwestlich des Stadtkerns gelegene Fläche entlang der Autobahn 24 als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden. Innerhalb des privilegierten 200-Meter-Korridors östlich der Autobahn ist bereits ein PV-Vorhaben des Vorhabenträgers genehmigt worden. Das vorliegende Projekt soll hieran anschließen, sodass die östliche Grenze mit etwa 550 Meter zur Fahrbahnkante der A 24 verläuft.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 73,05 Hektar. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und befindet sich größtenteils innerhalb der Förderkulisse des EEG entlang der Bundesautobahn 24. Der gewählte Standort bietet wegen der günstigen geografischen Verhältnisse und dem Fehlen entgegenstehender raumbedeutsamer Planungen und von Schutzgebieten ideale Bedingungen für die Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie. Unter diesen Prämissen ergibt sich das städtebauliche Erfordernis aus dem konkreten Ansiedlungswillen eines Vorhabenträgers und der Flächenverfügbarkeit.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

-politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamt-Energieproduktion und somit eine Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung

-Nachnutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

-Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Fontanestadt Neuruppin

-Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

-Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Arten Umweltbezogener Informationen in den veröffentlichten Unterlagen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Weiterlesen

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am Mittwoch, den 19.11.2025

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs im Internet  erfolgt im Zeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025 eine öffentliche Auslegung:

Weiterlesen

Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen abseits der Kulissen des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB darstellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dabei soll eine südwestlich des Stadtkerns gelegene Fläche entlang der Autobahn 24 als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden. Innerhalb des privilegierten 200-Meter-Korridors östlich der Autobahn ist bereits ein PV-Vorhaben des Vorhabenträgers genehmigt worden. Das vorliegende Projekt soll hieran anschließen, sodass die östliche Grenze mit etwa 550 Meter zur Fahrbahnkante der A 24 verläuft.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 73,05 Hektar. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und befindet sich größtenteils innerhalb der Förderkulisse des EEG entlang der Bundesautobahn 24. Der gewählte Standort bietet wegen der günstigen geografischen Verhältnisse und dem Fehlen entgegenstehender raumbedeutsamer Planungen und von Schutzgebieten ideale Bedingungen für die Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie. Unter diesen Prämissen ergibt sich das städtebauliche Erfordernis aus dem konkreten Ansiedlungswillen eines Vorhabenträgers und der Flächenverfügbarkeit.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

-politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamt-Energieproduktion und somit eine Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung

-Nachnutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

-Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Fontanestadt Neuruppin

-Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

-Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Arten Umweltbezogener Informationen in den veröffentlichten Unterlagen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

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Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am Mittwoch, den 19.11.2025

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs im Internet  erfolgt im Zeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025 eine öffentliche Auslegung:

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