Bebauungsplan RA 31 "Am Flugfeld / Seebadallee" - Beteiligung zum Vorentwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 02.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes RA 31 „Am Flugfeld / Seebadallee“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2026/427).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der Flächen für Wohngebäude mit teilweise gewerblicher Nutzung. Dabei sollen Festsetzungen zur näheren Bestimmung der gewerblichen Nutzung sowie Wohnnutzung und zur Bebaubarkeit erfolgen.

i. A. Wladimir Ussolzew

Sachbearbeiter Bauleitplanung

Seebadalle 30

15834 Rangsdorf 

Tel.: 033708 23674

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 02.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes RA 31 „Am Flugfeld / Seebadallee“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2026/427).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der Flächen für Wohngebäude mit teilweise gewerblicher Nutzung. Dabei sollen Festsetzungen zur näheren Bestimmung der gewerblichen Nutzung sowie Wohnnutzung und zur Bebaubarkeit erfolgen.

i. A. Wladimir Ussolzew

Sachbearbeiter Bauleitplanung

Seebadalle 30

15834 Rangsdorf 

Tel.: 033708 23674

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