Bebauungsplan Nr. 57 „Raiffeisens Stadtgärten“ der Stadt Senftenberg
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Stadt SenftenbergDer Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnquartier Raiffeisens Stadtgärten“ befindet sich nordwestlich der Altstadt von Senftenberg und umfasst eine städtische Rückbaufläche. Südlich des Plangebietes befindet sich die Bebauung des historischen Jüttendorfer Angers, südwestlich liegt der Alte Friedhof und östlich des Geltungsbereichs der Fröbel-Kindergarten Musikus.
Zentrales Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohnraum in innerstädtischer Lage durch die Wiedernutzbarmachung städtischer Rückbauflächen. Vorab wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, welches als Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes dient. Mit der Planungsabsicht folgt die Stadt dem "Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Senftenberg 2040" vom 20.03.2023, welches unter anderem die Wiederbebauung von Rückbauflächen zur Schaffung innerstädtischer Wohnnutzungen beschreibt.
Stadt Senftenberg
Stadtplanungsamt
Frau Schöne
Markt 1
01968 Senftenberg