7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gebiet südlich der Straße der Einheit, OT Sputendorf“ – Gemeinde Stahnsdorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde StahnsdorfDie Gemeinde Stahnsdorf führt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gebiet südlich der Straße der Einheit, OT Sputendorf“ durch. Gleichzeitig erfolgt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Grundstücke Straße der Einheit 1-2“, OT Sputendorf der Gemeinde Stahnsdorf.
Die Änderungsverfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist insbesondere die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in dem südlichen Bereich sowie die Schaffung einer Grünanlage in dem östlichen Bereich. Mit der Grünanlage kann der bestehende Spielplatz in unmittelbarer räumlicher Nähe ergänzt werden und für die Anwohner ein hochwertiger Aufenthaltsbereich entstehen.
Darüber hinaus sollen auch zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen, um die Parksituation auf der Straße der Einheit/Wilhelm-Pieck-Straße zu entspannen.
Außerdem sollen mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes einzelne bauordnungsrechtliche Probleme im bereits bestehenden Baugebiet behoben werden.
Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 sind gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit
vom 25. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025
über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter www.stahnsdorf.de, Punkt „Verwaltung & Politik / Ortsentwicklung / Auslegung nach Baugesetzbuch, Bauordnung, EU-Recht“ sowie im Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-7fpae bzw. https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-1bpae4 für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Dienststunden sind:
Montag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag von 9.00-13.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gemeinde Stahnsdorf
SB KPE/Bauleitplanung
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
Tel: 03329/ 646-309
kpe@stahnsdorf.de