Bebauungsplan Nr. 66/21 „Hegermühlenstraße-Ost“

Strausberg

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Strausberg

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen auf den ehemalig gewerblich genutzten Flächen der Hegermühlenstraße 11 geschaffen werden. Der geplante Geschosswohnungsbau soll ca. 104 Wohneinheiten umfassen. Die vorhandene Wohnnutzung, der Hegermühlenstraße 10A, wird durch den Bebauungsplan gesichert. Darüber hinaus soll der naturräumlich geprägte Bereich der Böschung bis zum Annafließ als Grünfläche in ihrem Bestand gesichert und künftige Maßnahmen zur Renaturierung des Altprofils des Annafließ ermöglicht werden. Der ca. 2,6 ha große Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Strausberg, Flur 12 und umfasst die Flurstücke 2591 sowie 3285.

Ansprechperson für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 66/21 "Hegermühlenstraße-Ost" ist Herr Jonatan Schild.

Email: jonatan.schild@stadt-strausberg.de

Tel: 03341-381330

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