Bebauungsplan Nr. S/58/130 "Wohngebiet Welzower Straße", Spremberger Vorstadt

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Cottbus

Anlass und Ziel der Planung

Für die Spremberger Vorstadt wird, u.a. auch durch die geplante Ansiedlung der Universitätsmedizin, ein Einwohnerzuwachs von ca. 950 Einwohnern bis 2040 prognostiziert. Daraus resultiert ein künftiger Bedarf an ca. 520 zusätzlichen Wohneinheiten.

Im Bereich südlich der Welzower Straße, welcher aktuell gärtnerisch genutzt wird, gibt es gleichzeitig seit Jahren vermehrt Anfragen nach der Ausweisung von Eigenheimbauland in der einerseits naturnahen (angrenzend u.a. an das Landschaftsschutzgebiet) und andererseits urbanen Lage.

Die Flächen befinden sich aktuell im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und können somit nur über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. Ein Teil der Flächen befindet sich in kommunalem Eigentum und ist als Grabeland für die gärtnerische Nutzung verpachtet, ein Teil der Fläche befindet sich in privatem Eigentum.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Eigenheimbauland und dem fehlenden Angebot im Stadtgebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz kommt es zu Abwanderungen u.a. in den Landkreis, sodass dieses Segment künftig stärker bedient und zusätzliche Standorte entwickelt werden sollen. Planungsziel am Standort Welzower Straße ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO und die Schaffung von Baurecht für ca. 10 Eigenheimbaugrundstücke.

Die Fläche ist gekennzeichnet durch folgende Punkte:

- grenzt an Landschaftsschutzgebiet, Biotop und Frischluftentstehungsgebiet

- Bewertung als konfliktreich im Entwurf des Landschaftsplanes (Stand: 2022)

- Hochwasser – HQ200

- wertvoller Baumbestand (v.a. im Bereich des ehem. Schulgartens)

- Artenschutz

- hochwertige Niedermoorböden

- unterschiedliche Höhenlagen

- gärtnerische Nutzungen

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des BauGB im Regelverfahren. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Planfassung vom 07.02.2022 stellt das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dar. Da die aktuelle städtebauliche Zielstellung die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorsieht, wird der Flächennutzungsplan für den betroffenen Teilbereich gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

Anlass und Ziel der Planung

Für die Spremberger Vorstadt wird, u.a. auch durch die geplante Ansiedlung der Universitätsmedizin, ein Einwohnerzuwachs von ca. 950 Einwohnern bis 2040 prognostiziert. Daraus resultiert ein künftiger Bedarf an ca. 520 zusätzlichen Wohneinheiten.

Im Bereich südlich der Welzower Straße, welcher aktuell gärtnerisch genutzt wird, gibt es gleichzeitig seit Jahren vermehrt Anfragen nach der Ausweisung von Eigenheimbauland in der einerseits naturnahen (angrenzend u.a. an das Landschaftsschutzgebiet) und andererseits urbanen Lage.

Die Flächen befinden sich aktuell im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und können somit nur über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. Ein Teil der Flächen befindet sich in kommunalem Eigentum und ist als Grabeland für die gärtnerische Nutzung verpachtet, ein Teil der Fläche befindet sich in privatem Eigentum.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Eigenheimbauland und dem fehlenden Angebot im Stadtgebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz kommt es zu Abwanderungen u.a. in den Landkreis, sodass dieses Segment künftig stärker bedient und zusätzliche Standorte entwickelt werden sollen. Planungsziel am Standort Welzower Straße ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO und die Schaffung von Baurecht für ca. 10 Eigenheimbaugrundstücke.

Die Fläche ist gekennzeichnet durch folgende Punkte:

- grenzt an Landschaftsschutzgebiet, Biotop und Frischluftentstehungsgebiet

- Bewertung als konfliktreich im Entwurf des Landschaftsplanes (Stand: 2022)

- Hochwasser – HQ200

- wertvoller Baumbestand (v.a. im Bereich des ehem. Schulgartens)

- Artenschutz

- hochwertige Niedermoorböden

- unterschiedliche Höhenlagen

- gärtnerische Nutzungen

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des BauGB im Regelverfahren. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Planfassung vom 07.02.2022 stellt das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dar. Da die aktuelle städtebauliche Zielstellung die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorsieht, wird der Flächennutzungsplan für den betroffenen Teilbereich gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

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