Bebauungsplan "Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow"

Cottbus - Chóśebuz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Cottbus

Der neu zu beplanende Einfamilienhausstandort liegt im Geltungsbereich der seit dem Jahr 1996 bestehenden Außenbereichssatzung „Siedlerstraße, Groß Gaglow“. Bei dem zur Rede stehenden Gebiet handelt es sich um eine Gärtnersiedlung die seit den 20iger Jahren des 20. Jahrhunderts besteht. Damals wurden die Gutsländereien an jüdische Siedler gegeben, die sich mit dem Betrieb kleiner Gärtnereien den Lebensunterhalt verdienten. Seit ihrer Gründerzeit hat sich die lockere Struktur des Kleinsiedlungsgebietes weitestgehend erhalten. Die Eigenart der Architektur der Siedlungshäuser und die gelockerte, durchgrünte Bebauung verleihen der Siedlung einen unverwechselbaren Charakter. Diese Eigenart sollte mit der Außenbereichs- und Baugestaltungssatzung aus dem Jahre 1996 geschützt werden. Es wurden Baufenster festgesetzt und großzügige Abstände der Gebäude untereinander festgelegt. Explizite gestalterische Vorgaben schützen und wahren das besondere, historische Ortsbild. In den letzten Jahren zeigte sich jedoch zunehmend, dass die Anwendung der 26 Jahre alten Außenbereichssatzung mit örtlicher Bauvorschrift den aktuellen Ansiedlungsabsichten nicht mehr gerecht wird.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll die vorherrschende und stetig wachsende Nachfrage nach Bauland sicherstellen. Insbesondere von Einwohnern des Ortsteils besteht großes Interesse an Baugrundstücken im zur Rede stehenden Gebiet. Aus den aktuellen Stadtentwicklungszielen zur Mobilisierung von Bauland und den veränderten örtlichen Rahmenbedingungen begründet sich für den potentiellen Einfamilienhausstandort Siedlerstraße ein Planerfordernis. Durch den Ortsbeirat wurde der ausdrückliche Wunsch geäußert, den lockeren, durchgrünten Charakter der Siedlung zu wahren und dennoch zusätzliche Baugrundstücke auszuweisen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO mit ca. 15-20 zusätzlichen Wohneinheiten.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

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