Förmliche Beteiligung Ergänzungssatzung "Birkholzer Weg"

Herzberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 5 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Mit dem hier vorliegenden Entwurf der Ergänzungssatzung sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem vorderen Teil des Grundstücks in der Gemarkung Herzberg, einem Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf mit der Flurstücksnummer 347, Flur 2 geschaffen werden. Die unmittelbar südlich an die Grenze der rechtskräftigen Innenbereichssatzung angrenzende Fläche ist Freifläche. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Herzberg. Es liegt eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung aus dem Jahr 1999 vor, die die Flächen am südlichen Ende des Birkholzer Wegs nicht umfasst.

Herzberg liegt im Süden der Gemeinde Rietz-Neuendorf, etwa 10 km nordwestlich der Kreisstadt Beeskow und 13 km südöstlich von Storkow. Benachbarte Ortsteile sind Wilmersdorf im Norden, Görzig im Nordosten und Groß Rietz im Osten, Birkholz und Buckow im Südosten, der zur Gemeinde Tauche gehörende Ortsteil Lindenberg im Süden, Glienicke im Westen sowie Diensdorf-Radlow (Amt Scharmützelsee) im Nordwesten.

Herzberg liegt an der Landesstraße 42, die von Neu Lübbenau bei Lübben nach Pfaffendorf führt. Die Bundesstraße 246 (Storkow-Beeskow) verläuft ca. 1,5 km südlich, die Bundesstraße 168 (Beeskow-Fürstenwalde) ca. 7 km nördlich von Herzberg. Auf Herzberger Gebiet befindet sich der Herzberger See.

Durch die Ergänzungssatzung wird die Möglichkeit geschaffen, das Siedlungsgebiet von Herzberg zu erweitern. Im Bereich der Ergänzungssatzung sind hauptsächlich zweigeschossige Häuser vorzufinden, sowie Gehöftstrukturen mit Gebäuden, die früher als Scheunen und Ställe genutzt wurden und heute in unterschiedlicher Weise genutzt werden. Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, außerdem gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten beeinträchtigt werden könnten. Auch Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind durch die Ergänzungssatzung nicht betroffen.

Die Einbeziehung in den Innenbereich erfordert die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 mit der Vorlagen Nr. B-0485/2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teil eines bisher im Außenbereich gelegenen Flurstücks im Ortsteil Herzberg der Gemeinde gefasst und im Amtsblatt Nr. 03-2024 veröffentlicht.

Thomas Fischer
Stabsstelle / Gemeinde Rietz-Neuendorf
Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Telefon: 033672-60822
E-Mail: t.fischer@rietz-neuendorf.de

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