Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen

Ludwigsfelde

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Ludwigsfelde

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 24. September 2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, im beschleunigten Verfahren nach den Vorgaben des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB verzichtet.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium" der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, ist die Absicht der Umwandlung einer bereits durch den Bebauungsplan Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, festgesetzten Sondergebietsfläche „Krematorium“ in eine gewerbliche Baufläche. Vor allem im Zusammenhang mit der vonseiten der Stadt Ludwigsfelde geplanten Entwicklung der westlich der Landesstraße L 793 befindlichen Fläche als Technologiezentrum mit dem Fokus auf grüne Mobilität, Forschung usw. soll nunmehr eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich der aktuellen Sonderbaufläche erfolgen.

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat nun am 05. Mai 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 gebilligt und zur Veröffentlichung und Auslegung beschlossen. 

Herr Eduard Kugel

Tel.: 03378827227

E-Mail: eduard.kugel@ludwigsfelde.de

Stadt Ludwigsfelde
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Beteiligung der Behörden, TÖB's und Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Ludwigsfelde

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 24. September 2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, im beschleunigten Verfahren nach den Vorgaben des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB verzichtet.

Als berührte Behörde bzw. als Träger öffentlicher Belange sowie als betroffene Öffentlichkeit geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium" der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, bis einschließlich zum 15. Juni 2026 schriftlich – vorzugsweise über das Planungsportal DIPLAN (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/Bebauungsplan-57-Stadt-Ludwigsfelde) oder aber per E-Mail (bauleitplanung@ludwigsfelde.de) – Stellung zu nehmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 24. September 2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, im beschleunigten Verfahren nach den Vorgaben des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB verzichtet.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium" der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, ist die Absicht der Umwandlung einer bereits durch den Bebauungsplan Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, festgesetzten Sondergebietsfläche „Krematorium“ in eine gewerbliche Baufläche. Vor allem im Zusammenhang mit der vonseiten der Stadt Ludwigsfelde geplanten Entwicklung der westlich der Landesstraße L 793 befindlichen Fläche als Technologiezentrum mit dem Fokus auf grüne Mobilität, Forschung usw. soll nunmehr eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich der aktuellen Sonderbaufläche erfolgen.

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat nun am 05. Mai 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 gebilligt und zur Veröffentlichung und Auslegung beschlossen. 

Herr Eduard Kugel

Tel.: 03378827227

E-Mail: eduard.kugel@ludwigsfelde.de

Stadt Ludwigsfelde
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Beteiligung der Behörden, TÖB's und Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Ludwigsfelde

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 24. September 2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, im beschleunigten Verfahren nach den Vorgaben des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB verzichtet.

Als berührte Behörde bzw. als Träger öffentlicher Belange sowie als betroffene Öffentlichkeit geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium" der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, bis einschließlich zum 15. Juni 2026 schriftlich – vorzugsweise über das Planungsportal DIPLAN (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/Bebauungsplan-57-Stadt-Ludwigsfelde) oder aber per E-Mail (bauleitplanung@ludwigsfelde.de) – Stellung zu nehmen.

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