Bebauungsplan "Nahversorgungsstandort - Gustav-Bruhn-Str."
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 47 Tage –durchführende Organisation
Stadt AngermündeAnlass für die Aufstellung des Bebauungsplans mit der parallel geführten FNP-Änderung ist, einen bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Penny-Marktes) vom Standort Grundmühlenweg an die Gustav-Bruhn-Straße umzuverlegen. Mit der Verlagerung geht eine Erhöhung der Verkaufsfläche (VK) von derzeit ca. 850 m² VK auf ca. 1.000 m² VK einher. Das entspricht einer Erweiterung um ca. 150 m² VK.
Des Weiteren soll ein Getränkefachmarkt (Getränke A-Z) mit einer Verkaufsfläche von ca. 460 m² am Standort angesiedelt werden. Dieser befindet sich derzeit auf dem Gelände einer Gewerbeansiedlung an der Prenzlauer Straße. Angrenzend an den Lebensmittelmarkt soll ein Bäcker etabliert werden.
Der geplante Lebensmittelmarkt ist mit einer Verkaufsfläche größer als 800 m² als ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO einzustufen. Diese sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.
Aus diesem Grund besteht für die Stadt Angermünde u. a. das Erfordernis, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Sie möchte an der Gustav-Bruhns-Straße einen Standort für großflächigen Einzelhandel bauplanerisch vorbereiten, um so die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben der Nahversorgung zu schaffen.
Uwe Schwanebeck
Stadtverwaltung Angermünde
FB Planen und Bauen, SB Planung / Beiträge / Straßenverzeichnis
Markt 24, 16278 Angermünde
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E-Mail: u.schwanebeck@angermuende.de