Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche "Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße" im Ortsteil Flemsdorf

Schwedt/Oder

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schwedt/Oder

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) des Amtes Oder-Welse (Stadt Schwedt/Oder als Rechtsnachfolgerin) für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße, Ortsteil Flemsdorf", bezieht allerdings eine unmittelbar westlich angrenzende, ca. 0,22 ha große Teilfläche in den Änderungsbereich ein.

Das Plangebiet markiert den unmittelbaren nordwestlichen "Ortseingang" von Flemsdorf und umfasst eine überwiegend unbebaute Fläche nördlich der Flemsdorfer Dorfstraße und westlich des Johannishofer Weges. Die Größe des Geltungsbereiches der FNP-Änderung beträgt ca. 1,42 ha. Die Umgrenzung des Geltungsbereiches der Planänderung wird durch Eintragung in die Planzeichnung zum FNP markiert.

Eine Übersicht der Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet bzw. der Geltungsbereich der FNP-Änderung sind den Darstellungen der Anlagen zu entnehmen.

Das Ziel der Planänderung besteht darin, innerhalb des Geltungsbereiches der Planänderung, den überwiegenden Teil des Änderungsbereiches als Wohnbaufläche sowie einen südwestlichen Teilbereich als "Fläche für Landwirtschaft" darzustellen.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf (Stand: August 2025) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom 30. März 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026

im Internet über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/de930681-825c-4a8d-9f7a-ff60b8c72fd2) sowie über die Internetseite der Stadt Schwedt/Oder unter https://www.schwedt.eu/de/94123 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

Montag                                   von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag                                 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag  von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                                     von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag                                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag                            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                                     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 116 (Alte Fabrik) erteilt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über die Plattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.

Iwona Podrygala

Telefon: +49 3332 446-342 | Telefax: +49 3332 446-243
mailto:stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

Sitz: Alte Fabrik, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 12, Raum 116

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) des Amtes Oder-Welse (Stadt Schwedt/Oder als Rechtsnachfolgerin) für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße, Ortsteil Flemsdorf", bezieht allerdings eine unmittelbar westlich angrenzende, ca. 0,22 ha große Teilfläche in den Änderungsbereich ein.

Das Plangebiet markiert den unmittelbaren nordwestlichen "Ortseingang" von Flemsdorf und umfasst eine überwiegend unbebaute Fläche nördlich der Flemsdorfer Dorfstraße und westlich des Johannishofer Weges. Die Größe des Geltungsbereiches der FNP-Änderung beträgt ca. 1,42 ha. Die Umgrenzung des Geltungsbereiches der Planänderung wird durch Eintragung in die Planzeichnung zum FNP markiert.

Eine Übersicht der Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet bzw. der Geltungsbereich der FNP-Änderung sind den Darstellungen der Anlagen zu entnehmen.

Das Ziel der Planänderung besteht darin, innerhalb des Geltungsbereiches der Planänderung, den überwiegenden Teil des Änderungsbereiches als Wohnbaufläche sowie einen südwestlichen Teilbereich als "Fläche für Landwirtschaft" darzustellen.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf (Stand: August 2025) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom 30. März 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026

im Internet über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/de930681-825c-4a8d-9f7a-ff60b8c72fd2) sowie über die Internetseite der Stadt Schwedt/Oder unter https://www.schwedt.eu/de/94123 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

Montag                                   von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag                                 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag  von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                                     von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag                                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag                            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                                     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 116 (Alte Fabrik) erteilt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über die Plattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.

Iwona Podrygala

Telefon: +49 3332 446-342 | Telefax: +49 3332 446-243
mailto:stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

Sitz: Alte Fabrik, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 12, Raum 116

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