11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Fontanestadt Neuruppin für den Teilbereich "Wohnbebauung Nietwerder"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 17 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Fontanestadt Neuruppin am südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Nietwerder. Derzeit werden die Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Es ist beabsichtigt, entsprechend der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet die Art der Nutzung künftig als Wohnbaufläche darzustellen. An der südlichen Siedlungsgrenze sowie im Osten des Änderungsbereichs sind private Grünflächen vorgesehen.
Ulrike Aßmann
Tel.: 03391/ 355 174
E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am Montag, den 24.08.2026
- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungenunter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und
- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Vorentwurfs im Internet erfolgt im Zeitraum von Dienstag 25.08.2026 bis einschließlich Freitag 25.09.2026 eine öffentliche Auslegung:
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