Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes "Gemeinde Niederlehme Teil 2"

Königs Wusterhausen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 15.12.2025 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-25-333).

Ziel der Planung ist die Aufwertung des Nahversorgungsstandortes durch die Erweiterung der beiden bestehenden Lebensmittelmärkte sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes. Beide Lebensmittelmärkte entsprechen nicht mehr den marktgängigen und wettbewerbsfähigen Flächenzuschnitten ihrer Betriebstypen und sollen mit Blick auf eine mittel- und langfristige gestärkte Nahversorgungsfunktion des Ortsteilzentrums Niederlehmes moderat erweitert werden.

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB, parallel zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hafenhorst“. Der Teilflächennutzungsplan „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ stellt für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hafenhorst“ derzeit ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Planungsbüro:

Consilium - Gesellschaft für Planungs- und Entwicklungsmanagement mbH

Herr Marc Schwade-Johns

E-Mail: schwade@consilium-strategie.de

Telefon: 030-31807140

Anschrift: Haubachstraße 40, 10585 Berlin

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Sennert-Axt

E-Mail: claudia.sennert-axt@stadt-kw.de

Telefon: 03375-273 319

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 15.12.2025 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-25-333).

Ziel der Planung ist die Aufwertung des Nahversorgungsstandortes durch die Erweiterung der beiden bestehenden Lebensmittelmärkte sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes. Beide Lebensmittelmärkte entsprechen nicht mehr den marktgängigen und wettbewerbsfähigen Flächenzuschnitten ihrer Betriebstypen und sollen mit Blick auf eine mittel- und langfristige gestärkte Nahversorgungsfunktion des Ortsteilzentrums Niederlehmes moderat erweitert werden.

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB, parallel zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hafenhorst“. Der Teilflächennutzungsplan „Gemeinde Niederlehme Teil 2“ stellt für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hafenhorst“ derzeit ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Planungsbüro:

Consilium - Gesellschaft für Planungs- und Entwicklungsmanagement mbH

Herr Marc Schwade-Johns

E-Mail: schwade@consilium-strategie.de

Telefon: 030-31807140

Anschrift: Haubachstraße 40, 10585 Berlin

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Sennert-Axt

E-Mail: claudia.sennert-axt@stadt-kw.de

Telefon: 03375-273 319

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

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