Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 76 Tage –durchführende Organisation
Stadt Königs WusterhausenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 11.05.2026 den Vorentwurf zur "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-144).
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Geflügelschlachthof" zur langfristigen bauplanungsrechtlichen Sicherung des Produktionsstandortes in Niederlehme .
Die "2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme". Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Geflügelschlachthof Niederlehme" derzeit ein Gewerbegebiet dar und ist im Zuge der Planung auf die Darstellung eines Sondergebietes anzupassen.
Planungsbüro:
MIKAVI Planung GmbH
Herr Mirko Leddermann
E-Mail: leddermann@mikavi-planung.de
Telefon: 03968 2111791; 0170 2364906
Anschrift: Mühlenstraße 28, 17349 Schönbeck
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Frau Marschke
E-Mail:
Telefon: 03375-273 311
Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen