Vorentwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im geplanten Geltungsbereich des B-Planes PV-Anlage Schönfeld Nord
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 9 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerneuchenVeröffentlichung zum Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom September 2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung 07.01.2025 unter der Beschlussnummer BW/764/2024 den Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom September 2024 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaikanlage" und damit der Nutzungen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO (Gebiete für Anlagen zur Entwicklung o. Nutzung erneuerbarer Energien, wie Sonnenenergie, dienen.) zu schaffen.
In der Zeit vom 17.02.2025 – 20.03.2025 wird der Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom September 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt: https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentlichkeitsbeteiligung/
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Zimmer 109, Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an guenther@werneuchen.de oder nadine.fleischer@n1-ingenieure.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photo-voltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Werneuchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Werneuchen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Werneuchen, den 08.01.2025
Astrid Hildebrand Siegel
Bürgermeisterin
Dipl.-Ing. (FH) Nadine Fleischer
Durchwahl: 03771-340 20 48
E-Mail: nadine.fleischer@n1-ingenieure.de
N1 Ingenieurgesellschaft mbH
Industriestraße 1
08280 Aue-Bad Schlema