3. Änderung FNP -formelle Beteiligung

Plattenburg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 56 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Plattenburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Plattenburg (Stand März 2026) beschlossen sowie den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt. Es wurde zudem beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen, wobei die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel erfolgt.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im gesamten Gebiet der Gemeinde Plattenburg werden alle Bauflächendarstellungen in sämtlichen Ortslagen überprüft. Dafür wurden die Bauflächendarstellungen in den jeweiligen Ortslagen gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbeiräten analysiert, um zu prüfen, ob diese noch der tatsächlich vorhandenen Art der baulichen Nutzung entsprechen und mit den planerischen Zielen der Gemeinde übereinstimmen. Zudem wurde geprüft, wo in den Ortsteilen Flächen vorhanden sind, die im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung als Baufläche mit einer Wohnnutzung entwickelt werden können.

Ein weiteres Planungsziel ist die Darstellung von Bauflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen außerhalb der Ortslagen. Im Rahmen einer PV-Arbeitsgruppe unter der Beteiligung aller Ortsteile wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der die Grundlage dafür bildet, an welchen Standorten PV-Freiflächenanlagen realisiert werden können. Diese Flächen werden in der 3. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils als Sonderbaufläche „Solar“ dargestellt. Die Schaffung von verbindlichem Baurecht für die PV-Anlagen ist nur durch die anschließende Aufstellung von Bebauungsplänen möglich, was zeitgleich zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erfolgt.

Weiterhin wurden die nachrichtlich zu übernehmenden unterschiedlichen Schutzgebiete in der Planzeichnung aktualisiert.

Gordon Sohns

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Plattenburg (Stand März 2026) beschlossen sowie den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt. Es wurde zudem beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen, wobei die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel erfolgt.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im gesamten Gebiet der Gemeinde Plattenburg werden alle Bauflächendarstellungen in sämtlichen Ortslagen überprüft. Dafür wurden die Bauflächendarstellungen in den jeweiligen Ortslagen gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbeiräten analysiert, um zu prüfen, ob diese noch der tatsächlich vorhandenen Art der baulichen Nutzung entsprechen und mit den planerischen Zielen der Gemeinde übereinstimmen. Zudem wurde geprüft, wo in den Ortsteilen Flächen vorhanden sind, die im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung als Baufläche mit einer Wohnnutzung entwickelt werden können.

Ein weiteres Planungsziel ist die Darstellung von Bauflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen außerhalb der Ortslagen. Im Rahmen einer PV-Arbeitsgruppe unter der Beteiligung aller Ortsteile wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der die Grundlage dafür bildet, an welchen Standorten PV-Freiflächenanlagen realisiert werden können. Diese Flächen werden in der 3. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils als Sonderbaufläche „Solar“ dargestellt. Die Schaffung von verbindlichem Baurecht für die PV-Anlagen ist nur durch die anschließende Aufstellung von Bebauungsplänen möglich, was zeitgleich zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erfolgt.

Weiterhin wurden die nachrichtlich zu übernehmenden unterschiedlichen Schutzgebiete in der Planzeichnung aktualisiert.

Gordon Sohns

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