Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, 4. Änderung - formelle Beteiligung der Öffentlichkeit & Behörden
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde RangsdorfDie Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2024/857).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 durchgeführt.
Nach Überarbeitung der Unterlagen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf am 20.05.2025 (BV/2025/195) den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und den Beschluss zur Veröffentlichung gefasst. Nun soll die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt werden.
Folgende Bereiche sollen geändert werden:
ÄF 1. Sportplatz Groß Machnow:
Ausweisung einer Fläche im Südosten der Ortslage Groß Machnow (Gemarkung Groß Machnow, Flur 001, Flurstücke 197 (TF), 199, 201 (TF)) zur Ermöglichung der Errichtung eines Kunstrasenplatzes und weiterer Sporteinrichtungen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“.
ÄF 2. Mischgebietsfläche am Nord-Süd-Verbinder:
Ausweisung einer Fläche (Flur 11, Flurstück 1325) nördlich des Bebauungsplangebietes RA 9-7 „Bücker-Werke“ am Nord-Süd-Verbinder als Mischgebietsfläche zur Vorbereitung der weiteren Entwicklung.
ÄF 3. Kläranlage Rangsdorf:
Ausweisung einer Fläche zur Ermöglichung des Neubaus der Kläranlage Rangsdorf durch den Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS) am südlichen Rand der Gemarkung Rangsdorf auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage (Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Teilfläche des Flurstück 442).
ÄF 4. Jütenweg:
Änderung von Flächen nördlich des Jütenweges in Rangsdorf (Gemarkung Rangsdorf, Flur 011, Flurstück 72 (TF), 1394(TF)) zur Umsetzbarkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes RA 27-2 „Am Gerichtsfichtenberg“.
ÄF 5. Erlenweg / Am Sonnenstrand:
Ausweisung von Flächen (u.a. Gemarkung Rangsdorf, Flur 021, Flurstücke 5, 6 (TF), 8, 261, 262, 263, 264) östlich des Erlenweges und südlich der Straße Am Sonnenstrand als Waldfläche entsprechend der tatsächlichen Nutzung und Nutzbarkeit
ÄF 6. Nachrichtliche Übernahme: Anpassung der Schutzgebietsgrenze – Bergstraße 3a:
Korrektur der fälschlichen Darstellung des Grundstückes Bergstraße 3a (Gemarkung Rangsdorf, Flur 018, Flurstück 22) als Naturschutzgebiet.
ÄF 7. Nachrichtliche Übernahme: Puschkinstraße Süd:
Anpassung der Darstellung von drei Flurstücken in der südlichen Puschkinstraße (südlich der Hausnummer 63; Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Flurstücke 10 (TF), 11 (TF) und nördlich der Kita L.i.n.O., Stauffenbergstraße 31; Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Flurstück 425 (TF)) als Waldfläche entsprechend dem Bebauungsplan RA 9-5 „Puschkinstraße‑Süd“.
ÄF 8. Landwirtschaftliche Flächen:
Änderung von Flächen südlich der Bebauung an der Seebadallee bzw. östlich der Bebauung an der Walther-Rathenau-Straße und westlich der künftigen Straße Am Flugfeld (ehem. Nord-Süd-Verbinder) (Gemarkung Rangsdorf, Flur 11, Flurstücke 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 1099 (TF), 1177, 1178, 1315 (TF)): Anpassung der Darstellung an die aktuelle Nutzung als landwirtschaftliche Fläche.
Ziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist weitere und bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren bzw. an die tatsächliche Nutzung anzupassen.
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de