Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neu Boston“ der Stadt Storkow (Mark)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 8 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtDer insgesamt ca. 1,19 ha große räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 74, 75 und 76 teilweise in der Flur 31 Gemarkung Storkow. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungen von Photovoltaikanlagen geschaff en werden. Um die geplanten und bestehenden Nutzungen planungsrechtlich zu gewährleisten, soll ein Sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlagen gemäß § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt werden. Im übrigen Bebauungsplangebiet sollen mit dem Aufstellungsverfahren zur Änderung die Festsetzungen für die Bauweise angepasst werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Zwischen der Stadt Storkow (Mark) und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB geschlossen. Die Planungs- und Erschließungskosten werden vollumfänglich durch den Vorhabenträger getragen. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 03. Februar 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung.
Herr Dominik Braun (033678/ 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)