Bebauungsplan "Nordspitze Industriepark Lausitz" - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB &

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzheide hat in ihrer Sitzung am 21.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Nordspitze Industriepark Lausitz" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 394, 396, 399, 458, 459, 470 (tlw.), 472, 513 und 514 (tlw.) der Flur 6 der Gemarkung Schwarzheide.

Planungsziel ist die Entwicklung der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits ausgewiesenen gewerblichen Baufläche „Gewerbefläche II BASF Erweiterungsfläche Ost“. Dadurch soll der Industriepark Lausitz in nördlicher Richtung erweitert und Baurecht für die Ansiedlung neuer Industrieanlagen geschaffen werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung von Industriegebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

Bekanntmachung frühzeitige Offenlage (2185.92 KB pdf)