Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Schönermark „Solarpark Kellersche Straße“

Schönermark

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Amt Gransee und Gemeinden

Die Gemeindevertretung Schönermark hat am 18.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kellersche Straße“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kellersche Straße“ sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bzw. eines Solarparks im Gemeindegebiet Schönermark geschaffen werden. Parallel dazu wird mit gleichem Ziel die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Amtes Gransee und Gemeinden durchgeführt.

Das Plangebiet liegt westlich der Ortslage Schönermark und südlich der Ortslage Sonnenberg unmittelbar nördlich der Kellerschen Straße / L22 und östlich des Weges nach Sonnenberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 26 ha große Fläche und erstreckt sich über die Flurstücke 48, 49, 50 und 51 sowie über einen Teil des Flurstücks 21 der Flur 1, Gemarkung Schönermark. Die Fläche wird derzeit vollständig als Ackerfläche genutzt.

Für Rückfragen und zur Erörterung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kellersche Straße“ stehen Ihnen vom Amt Gransee und Gemeinden Frau Hoch und vom Planungsbüro regioteam Herr Meß gern zur Verfügung. Hierzu lauten die Kontaktdaten

- Frau Ulrike Hoch (03306 / 751 611; u.hoch@gransee.de)

- Herr Torsten Meß (030 / 789594-56; mess@regioteam-berlin.de).

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