2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hier: Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote

Röderland

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Röderland

Das Plangebiet liegt am Südrand der Gemeinde Saathain. Er hat eine nördliche Ausdehnung von ca. 115 m und eine westliche Ausdehnung von ca. 88 m. Es handelt sich um einen unbeplanten Außenbereich angrenzend an die Gemeinde Saathain. In der 3. Entwurfsfassung wurde der räumliche Geltungsbereich auf die Vorhabengrundstücke beschränkt. Durch die Nichtberücksichtigung des Flurstückes 212 aus dem Geltungsbereich reduziert sich die Plangebietsgröße von 0,96 ha auf 0,61 ha. Das Plangebiet besteht nunmehr aus den Flurstücken 213 und 215 sowie der Zufahrt über das Flurstück 550 und Teile der Flurstücke 23/1 und 209. Das Plangebiet wird ergänzt durch die externe Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 240/1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plans) wird begrenzt:

• im Norden durch die Reichenhainer Straße

• im Osten über den Arm der Großen Röder zur „Saathainer Mühle“, zur Baumschule und Ponyschule

• im Süden durch Gras- und Weideland

• im Westen durch den Umfluter Saathain und Gras- und Weideland

Auf dem Planungsgebiet wird durch die Vorhabensträgerin eine Reitschule mit pädagogischen Angeboten betrieben.

Gemeinde Röderland - Herr Ach 03533 483813 - c.ach@gemeinde-roederland.de

Planer - Herr Staemmler 0170 3887169 - wolfgang.staemmler@googlemail.com

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: