2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hier: Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDas Plangebiet liegt am Südrand der Gemeinde Saathain. Er hat eine nördliche Ausdehnung von ca. 115 m und eine westliche Ausdehnung von ca. 88 m. Es handelt sich um einen unbeplanten Außenbereich angrenzend an die Gemeinde Saathain. In der 3. Entwurfsfassung wurde der räumliche Geltungsbereich auf die Vorhabengrundstücke beschränkt. Durch die Nichtberücksichtigung des Flurstückes 212 aus dem Geltungsbereich reduziert sich die Plangebietsgröße von 0,96 ha auf 0,61 ha. Das Plangebiet besteht nunmehr aus den Flurstücken 213 und 215 sowie der Zufahrt über das Flurstück 550 und Teile der Flurstücke 23/1 und 209. Das Plangebiet wird ergänzt durch die externe Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 240/1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plans) wird begrenzt:
• im Norden durch die Reichenhainer Straße
• im Osten über den Arm der Großen Röder zur „Saathainer Mühle“, zur Baumschule und Ponyschule
• im Süden durch Gras- und Weideland
• im Westen durch den Umfluter Saathain und Gras- und Weideland
Auf dem Planungsgebiet wird durch die Vorhabensträgerin eine Reitschule mit pädagogischen Angeboten betrieben.
Gemeinde Röderland - Herr Ach 03533 483813 - c.ach@gemeinde-roederland.de
Planer - Herr Staemmler 0170 3887169 - wolfgang.staemmler@googlemail.com