1. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Dahmetal im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Liedekahle-Kehlkeutenfeld" inkl. Fortschreibung LP

Dahmetal

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Gemeindevertretung Dahmetal hat in ihrer Sitzung vom 18.04.2024 mit Beschluss-Nr. GVD/010/2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Liederkahle – Kehlkeutenfeld“ mit der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines Solarparks zu ändern.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

Das Plangebiet wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“. Ziel ist es Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern. Die 1.Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Liederkahle – Kehlkeutenfeld“.

Plangebiet

Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich etwa 1,4 km nordwestlich der Ortslage Liedekahle. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft. In allen Himmelsrichtungen schließen sich großflächige, landwirt-schaftlich genutzte Agrarflächen an, die nur geringfügig durch kleinere Wälder und Baumgruppen bzw. Hecken strukturiert sind. Die Flächen grenzen unmittelbar an die Gemeinde Steinreich im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald an. Im Südosten grenzen anthropogen überprägte Landschaften an: ein Abbaugebiet Kies und mehrere Windkraftanlagen.Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 5 (tw.) und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Liedekahle und hat eine Fläche von etwa 29 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum

Amt Dahme/Mark

Frau K. Simon

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

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